Kanalsanierung

Während der vergangenen 50 Jahre wurde ein Grossteil der Kanalisation gebaut und damit die Grundzüge der Siedlungsentwässerung festgelegt. Alleine in der Schweiz beträgt die Gesamtlänge des öffentlichen Kanalisationsnetzes über 40’000 km! Der Wiederbeschaffungswert beträgt 80 Milliarden Franken. Zusätzlich zur öffentlichen Kanalisation kommen private Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von fast 80’000 km.

Es steht für jedermann ausser Frage, dass die Kanalisation jederzeit und auf Dauer funktionsfähig sein muss. Um dies zu gewährleisten müssen die Anlagen regelmässig überprüft und gewartet werden. Eine bedeutende Rolle kommt daher der Zustandserfassung der Kanalisation mittels Kanalfernsehen und deren Auswertung zu. Sie bilden die Grundlage für die Unterhaltsplanung und zeigen auf, an welchen Stellen Sanierungsmassnahmen getroffen werden müssen, um die Funktionalität und den Schutz der Umwelt (Dichtigkeit) weiterhin zu gewährleisten.
Die Sanierung kann folgende Massnahmen umfassen:

Reparatur (Instandsetzung): Örtlich begrenzte Schäden können zum Beispiel mittels Roboter repariert werden, damit die Leitung danach bezüglich Nutzung und Sicherheit wieder den gestellten Anforderungen entspricht
Renovierung (Sanierung): Das Ziel einer Renovierung ist es, die Leitung bezüglich Leistungsfähigkeit und Nutzungsdauer annähernd einem Neubau entspricht. Dies wird heute zum Beispiel mit einem Schlauchrelining realisiert.
Erneuerung: Bei einer Erneuerung wird die bestehende Leitung durch eine neue Leitung ersetzt.
Für die öffentliche Kanalisation sind die Gemeinden oder die Abwasserverbände verantwortlich, für die privaten Anschlussleitungen die Liegenschaftsbesitzer. Per Gesetz sind auch sie verpflichtet ihre Anschlussleitungen periodisch zu kontrollieren und falls notwendig zu sanieren.

Unsere Dienstleistung im Bereich Kanalsanierungen:

Organisation, Begleitung und Auswertung von Kanalfernsehaufnahmen für die Zustandserfassung (öffentliche und private Leitungen)
Erstellen von Unterhaltsplänen für die Gemeinden
Begleitung von Gemeinden bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht von privaten Anschlussleitungen (Sanierungsaufforderungen, Sanierungsabnahmen)
Projektierung und Realisierung von Sanierungsmassnahmen für öffentliche und private Kanalisationen
Beratung der Netzbetreiber
Erstellen von Werterhaltungsplänen für die Netzbetreiber