Gebietserschliessung

Bereich Gemeindeingenieurwesen – Abteilung Bau + Recht
Nicht oder nur teilweise erschlossene Baugrundstücke werden in der Regel mittels Quartierplanverfahren baureif gemacht. Im Quartierplan werden die erforderlichen Erschliessungsmassnahmen (Strassen und Wege, Kanalisation, Werkleitungen, etc.) bearbeitet und festgelegt. Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz und in der Quartierplanverordnung geregelt.

An Stelle eines Quartierplanes kann auch eine Vereinbarung (Privater Erschliessungsvertrag) zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern abgeschlossen werden. Dies ist sinnvoll bei einfachen Eigentumsverhältnissen und kleineren Perimetern, oder wenn nur Teile von Erschliessungsanlagen fehlen.

Unsere Dienstleistung im Fachgebiet Gebietserschliessung:

  • Sondernutzungsplanung
  • Bebauungspläne
  • Gestaltungs- und Bauvorschriften
  • Realisierung im Fachbereich Tiefbau

Baupolizei
QS Brandschutz
Private Kontrolle, Betrieblicher Umweltschutz
Quartier- und Gestaltungsplanung

Ihr Ansprechspartner:
Severino Varallo
Abteilungsleiter
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